Was ist passiert

Das Straßen- und Grünflächenamt muss in den Wochen vom 4. bis 15. Mai 2026 (19. bis 20. Kalenderwoche) aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Bäume fällen:

Dahlwitzer Landstr./ Hinter dem Kurpark

Der Tatbestand einer Legalausnahme gem. § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG ist geprüft und gegeben, da ein öffentliches Interesse besteht und die Verkehrssicherheit weder auf andere Weise noch zu anderer Zeit gewährleistet werden kann.

Wo

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Einordnung

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Update

Veröffentlicht: 30.04.2026, 16:00.

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