Was ist passiert
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat klare Regelungen zur Wahlwerbung im öffentlichen
Straßenraum. Ziel ist es, das Stadtbild zu schützen, sensible Orte besonders zu berücksichtigen und
gleichzeitig faire Bedingungen für alle Parteien und Kandidierenden zu gewährleisten.
Künftig gilt: Pro Lichtmast darf jede Partei bzw. jede*r Bewerber*in nur noch ein Plakat beziehungsweise ein
Wo
Die Meldung ist Friedrichshain-Kreuzberg zugeordnet.
Einordnung
Doppelplakat anbringen. Diese Vorgabe folgt einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Mobilität,
Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 30. März 2026 und ist verbindlich bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen zu beachten.
Update
Veröffentlicht: 29.04.2026, 13:50.
Quelle und Zeitstempel bleiben fuer die Nachvollziehbarkeit sichtbar.