Was ist passiert

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat klare Regelungen zur Wahlwerbung im öffentlichen

Straßenraum. Ziel ist es, das Stadtbild zu schützen, sensible Orte besonders zu berücksichtigen und

gleichzeitig faire Bedingungen für alle Parteien und Kandidierenden zu gewährleisten.

Künftig gilt: Pro Lichtmast darf jede Partei bzw. jede*r Bewerber*in nur noch ein Plakat beziehungsweise ein

Wo

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Einordnung

Doppelplakat anbringen. Diese Vorgabe folgt einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Mobilität,

Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 30. März 2026 und ist verbindlich bei der Erteilung von

Sondernutzungserlaubnissen zu beachten.

Update

Veröffentlicht: 29.04.2026, 13:50.

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